Reiseschutz-Corona

Reisrücktritts- und Abbruchversicherung im Rahmen einer Klassenfahrt – Coronaschutzbriefversicherung

Liebe Eltern,

als Vater und im Rahmen meiner Tätigkeit als Versicherungsmakler habe ich die Diskussion über mögliche Absicherungsmöglichkeiten in Hinblick auf die geplante Skifahrt und möglicher Coronaerkrankungen mitbekommen und einen möglichen Lösungsvorschlag eruiert.

Sie können sich privat bei einem Versicherungsunternehmen im Bereich der Reiserücktritts- und Abbruchversicherung u.a. auch in Hinblick auf Covid 19 Erkrankungen, in gewissen Rahmen absichern. Sollten Sie bereits über eine solche Absicherungs verfügen, dann sprechen Sie Ihren Versicherer an, ob er einen zusätzlichen Reiseschutz bei Corona anbietet.

Zunächst Grundsätzliches: Die Reisrücktrittsversicherung tritt zeitlich immer vor Antritt einer Reise in Kraft, in der bestimmte Leistungsfälle versichert sind (siehe Leistungen des Anbieters z.B. TravelSecure). Jede Form einer Krankheit, die natürlich ärztlich nachgewiesen sein muss und eine Reisetätigkeit verhindert, ist mitversichert. Dies gilt auch für Covid 19 Erkrankungen.

Spannender wird es, wenn bei oder nach Reiseantritt der Verdacht einer Covid 19 Erkrankung vorliegt und die Reise nicht angetreten werden kann bzw. unterbrochen werden muss. Dann greift die Reiserücktrittsversicherung und auch eine Reiseabbruchversicherung nicht mehr.

ABER: Es gibt einige wenige Versicherer, die einen sog. Coronaschutzbrief als Zusatz anbieten, der in solchen Fällen Leistungen vorsieht wie z.B. Stornokosten oder Mehrkosten für eine verspätete Anreise, Rückreisekosten uvm. Die Leistungshöhe ist immer auf den abgeschlossenen Reisepreis begrenzt. In Rahmen einer Abbruchversicherung und des Coronaschutzbriefes, wären sogar die o.g. Covid-Erkrankungen während der Fahrt mit bestimmten Leistungen abgesichert (siehe Leistungen Coronaresieschutzbrief z.B. TravelSecure).

Was bedeutet dies in der Praxis? Ein Beispiel

Vor Fahrtbeginn führt ein Schüler einen Selbsttest durch, der ein positives Ergebnis anzeigt. Der Schüler kann aufgrund dieser Information (Verdacht) nicht mit der Gruppe reisen, da er erst durch einen negativen PCR-Test reisefähig wäre. In diesem Fall würde die Schule ihn in temporärer häuslicher Isolation entlassen und er würde anschließend einen PCR Test durchführen müssen. Der Schüler wäre nicht mitgereist. Sollte der PCR Test auch negativ sein, könnte nun der Schüler die Stornokosten (100% Reisepreis) vom Versicherer zurückverlangen oder er fährt zum Reiseziel später nach. Die Reiskosten (max. versicherter Reisepreis) werden dann erstattet.

Es könnte jedoch sein, dass die aktuelle Situation zum Reisebeginn die Pflicht zu einem PCR Test für die Einreise nach Österreich gelten könnte und dann wäre das versicherte Ereignis bei postiver Testung sogar eindeutiger (sofortige Anordnung häuslicher Quarantäne).

Zu beachten ist aber auch, das behördliche Auflagen, Einschränkungen z.B. für die Einreise nicht versicherbar sind (z.B Einreiseverbot, Beherbungsverbot). Hier greifen die vertraglichen Vereinbarungen mit der Reiseagentur. Außerdem stellt die o.g. Absicherung eine indivuelle dar, so dass ein versichertes Ereignis direkt die versicherte Person betreffen muss. Sollte z.B. eine ganze Gruppe auf behördlicher Anweisung sich in Isolation begeben müssen, wäre dies wiederum nicht mitversichert.

Den Leistungsumfang und viele weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Versicherers.

TravelSecure als Empfehlung

Sie haben die Möglichkeit diese Absicherung einzeln, separat und individuell zu tätigen. Eine Gruppenversicherung kommt aktuell leider aus organisatorischen und zeitlichen Beweggründen nicht mehr in Frage.

Ein leistungsstarkes Angebot können Sie über TravelSecure (Würzburger Versicherungs AG), spezialisierter Reiseversicherer und mehrfacher Finanztest Sieger (Würzburger Versicherungs AG) erhalten.

Bitte beachten Sie, dass der Coronaschutzbrief nur in Zusammenhang einer bestehenden oder neu abzuschließenden Reiserücktrittsversicherung beim selben Versicherer möglich ist.

Außerdem muss der Abschluss der o.g. Versicherungen spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Also bei Reisebeginn 03.02.2022 spätestens zum 02.01.2022.

Prämienbeispiel bei einem Reisepreis von 450 € (inkl. Miete Helm, Skiausrüstung vor Ort)

Reiserücktrittsversicherung = 33 € im TOP Schutz ohne Selbstbeteiligung

Coronaschutzbrief  = 6,50 € im Premium Tarif

Alle weitere Informationen können Sie den o.g. Links entnehmen.

Eine Berechnung und Antragsstellung können Sie hier vornehmen. Bitte beachten Sie, dass die Coronaschutzversicherung erst nach Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung möglich ist. Eine gemeinsame Beantragung ist leider nicht möglich, so dass man 2 Onlineanträge stellt.

Bei Fragen dürfen Sie sich auch direkt an mich wenden, entweder per Mail oder telefonisch:

m.fasolo@mehrtwert-finanzen.net – Telefon 02166-3102507 oder 0171-7423723

Reiseversicherungen von TravelSecure

Noch eine Tipp: Jahresabsicherung

Sollten Sie grundsätzlich mehrere Reisen pro Jahr durchführen, ob Kurztrips, Familienurlaub etc. könnte eine Jahresversicherung von Vorteil sein, denn hiermit sind x-beliebige Reisen mit einer Jahresprämie abgesichert. Bei einer Familien-Jahresversicherung wäre jedes Familienmitglied auch bei Einzelreisen wie der o.g. Skifahrt abgesichert. Nur der Coronareiseschutzbrief wird für jeden Persons und jede Reise zusätzlich fällig. Rechnen Sie einfach nach, wie hoch die Prämie einer geplanten Reise mit höheren Reisepreis während des Jahres sein könnte.

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